„Die Gebietskörperschaften der Innovationsregion Mitteldeutschland haben den Anspruch, als Vertreter der Menschen im Mitteldeutschen Revier den Strukturwandel aktiv und selbstbestimmt zu gestalten. Dies betrifft die aktuell laufende Entwicklung eines Leitbildes für die Zukunft der Region ebenso wie die Auswahl und Umsetzung konkreter Projekte für mehr Innovation und Wertschöpfung. Im aktuellen politischen Prozess zeichnet sich dagegen mit der geplanten Gründung eigener Strukturentwicklungsgesellschaften durch die Länder eine zentralistische Organisation des Strukturwandels ohne eine adäquate Einbeziehung der regionalen Akteure ab. Dies entspricht nicht den Empfehlungen der „Kommission für Wachstums, Strukturwandel und Beschäftigung“, erklärt Götz Ulrich, Landrat des Burgenlandkreis.
„Wir fordern deshalb den Bund und die Länder auf, die Innovationsregion Mitteldeutschland als unverzichtbaren Partner in den weiteren gesetzlichen Gestaltungsprozess einzubeziehen“, so Henry Graichen, Landrat des Landkreis Leipzig. „Mit der im März 2018 per interkommunaler Zweckvereinbarung gegründeten Innovationsregion Mitteldeutschland und ihrem Regionalpartner, der Europäischen Metropolregion Mitteldeutschland, bestehen bewährte Strukturen für die länderübergreifend abgestimmte Organisation des Strukturwandels, die ihre Leistungsfähigkeit bereits bei der Abwicklung mehrerer Förderprogramme unter Beweis gestellt haben“, betont Landrat Henry Graichen weiter.
17 Forderungen an Bund und Länder
Für die zukunftssichere Gestaltung der Transformationsprozesse im Mitteldeutschen Revier listet das Positionspapier der Innovationsregion Mitteldeutschland insgesamt 17 Forderungen an den Bund und die drei mitteldeutschen Länder auf. Dazu gehören unter anderem:
- Die Akteure des Reviers wollen die Ausgestaltung des Strukturprogramms und damit die Verwendung der Strukturmittel selbstbestimmt gemeinsam mit den drei Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vornehmen.
- Die Leitbilder und Programme für den Strukturwandel müssen aus den Revieren selbst kommen und die Grundlage für die Auswahl aller Projekte bilden.
- Das Strukturstärkungsgesetz muss dem langen Zeitraum und dem dynamischen Verlauf des Strukturwandels Rechnung tragen. Dafür müssen grundsätzlich projektoffene Budgets vorhanden sein, die eine angepasste Zielsteuerung und den Bedarfslagen der Region entsprechende Programmausgestaltung und Projektauswahl zu jeder Zeit ermöglichen.
- Die geplanten Direktinvestitionen des Bundes müssen im Einklang mit den Zielen und dem Leitbild der Region für den Strukturwandel stehen.
- Das Mitteldeutsche Revier erwartet eine substanzielle Aufstockung des Förderprogramms „Unternehmen Revier“ gegenüber dem Mittelansatz 2019 und eine Novellierung der Richtlinie. Zugleich müssen entsprechend die Mittel zur Programmsteuerung steigen und investitionsvorbereitende Maßnahmen (Planung; umsetzungsnahe Konzepte) zugelassen werden.
- Die drei Länder werden aufgefordert, die in dieser Resolution formulierten Positionen der Region in den Verhandlungen mit dem Bund zu vertreten und die Region an den Verhandlungen sowie in dem Koordinierungsgremium mit dem Bund durch einen von den neun Gebietskörperschaften benannten Vertreter aktiv zu beteiligen. Das Mitteldeutsche Revier hat den Anspruch, die umfassenden Transformationsprozesse selbst aktiv zu gestalten und ist somit als Vertreter für die Menschen im Revier ein unverzichtbarer Partner im weiteren gesetzlichen Gestaltungsprozess.
- Das Mitteldeutsche Revier erwartet, dass der Bund die Rahmenbedingungen für eine Förderung des gesamten Reviers, inklusive des Landkreises Altenburger Land (Freistaat Thüringen), schafft.
- Die Landesregierungen werden aufgefordert, regelmäßig den Stand der Prozesse im Strukturwandel zu evaluieren und die kommunalen Gebietskörperschaften mit einzubeziehen.
Über die Innovationsregion Mitteldeutschland
Die Innovationsregion Mitteldeutschland ist ein interkommunaler Zusammenschluss der Landkreise Altenburger Land, Anhalt-Bitterfeld, Burgenlandkreis, Leipzig, Mansfeld-Südharz, Nordsachsen und Saalekreis sowie der Städte Halle (Saale) und Leipzig. Gemeinsames Ziel ist die Entwicklung von Strategien und Projekten für Innovation und Wertschöpfung, um den Strukturwandel des Mitteldeutschen Reviers aktiv zu gestalten. Die Innovationsregion Mitteldeutschland wird im Rahmen des Modellvorhabens „Unternehmen Revier“ durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowie im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) durch den Bund, den Freistaat Sachsen, das Land Sachsen-Anhalt und den Freistaat Thüringen gefördert.
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