TÜV Thüringen INSIDER: Lieferketten nachhaltig gestalten – Neue Anforderungen an Unternehmen und Zulieferer

TÜV Thüringen

Das Thema Nachhaltigkeit/CSR (Corporate Social Responsibility) rückt durch die Verankerung in Gesetzen, Normen und Verordnungen zunehmend in den unternehmerischen Fokus. Die aktive Auseinandersetzung mit anstehenden Herausforderungen erhält dabei eine immer zentralere Bedeutung.

Das im Sommer 2021 verabschiedete Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und die sich daraus ergebenden Anforderungen an ein wirksames Lieferkettenmanagement sind wichtige Bausteine im Gesamtgefüge nachhaltigen Handelns.

Ab 01.01.2023 bzw. 2024 sind Unternehmen – abgestuft nach Zahl der Mitarbeitenden im Inland – verpflichtet, Verletzungen von Menschenrechten und Umweltschutzbelangen in der Lieferkette zu verhindern. Dafür definiert das Gesetz Sorgfalts- und Berichtspflichten im Lieferkettenmanagement, bei deren Nichtbeachtung sogar Bußgelder drohen. Aufgrund dessen, dass auch Zulieferbetriebe in die Einhaltung der Pflichten eingebunden werden können, sind auch diese Unternehmen – unabhängig von ihrer Mitarbeiterzahl – von der neuen Rechtslage betroffen.

Der TÜV Thüringen-Insider gibt Impulse zum Umgang mit den anstehenden Herausforderungen, einen ersten Überblick zum Zeitplan für die Umsetzung der Anforderungen als auch Hinweise, bereits heute vorbereitenden Maßnahmen zu treffen. Darüber hinaus wird die Anfertigung von CSR-Berichten nach verschiedenen Standards beleuchtet sowie die Zertifizierung von Nachhaltigkeit in Lieferketten vorgestellt. Wir laden Sie ein, mit unseren Experten zu Fragen rund um das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und die soziale Verantwortung zu diskutieren.