Sachsens Verkehrsminister Martin Dulig: „Gemeinsam mit den kommunalen Akteuren möchten wir auch bei uns in Sachsen Radschnellwege als eine völlig neue Qualität der Radinfrastruktur etablieren, denn zunehmend setzen immer mehr Menschen auf dieses umweltfreundliche Fortbewegungsmittel. Deshalb freut es mich, dass in Zusammenarbeit mit der Metropolregion Mitteldeutschland für den Leipziger Raum ein erster Förderantrag gestellt und auch genehmigt wurde. Auf Grundlage der dankenswert schnellen Förderzusage des Bundes können nun die weiteren Planungen vorangebracht werden.“
Foto: Staatsminister Martin Dulig |
„Mit der Förderzusage des Bundesverkehrsministeriums für die Planung des sächsischen Teils des Radschnellwegs Halle-Leipzig haben die beteiligten Partner einen wichtigen Meilenstein erreicht. Jetzt geht es im nächsten Schritt darum, auch für den Bereich zwischen der Landesgrenze und der Stadt Halle (Saale) die finanziellen Grundlagen für die weitere Trassenplanung zu schaffen“, erklärt Burkhard Jung, Oberbürgermeister der Stadt Leipzig und 1. Vorsitzender der Europäischen Metropolregion Mitteldeutschland.
Foto: Oberbürgermeister Burkhard Jung | © Stadt Leipzig
Die Stadt Leipzig wird nun für ihren Zuständigkeitsbereich und das Landesamt für Straßenbau und Verkehr stellvertretend für die Stadt Schkeuditz und im Außerortsbereich die Planungen weiterführen. Die Umsetzung des Vorhabens soll im stetigen Austausch mit den Beteiligten vorangebracht werden. Die Weiterführung des Vorhabens in Sachsen-Anhalt wird die Europäische Metropolregion Mitteldeutschland weiter begleiten.
Planungen für Radschnellverbindungen in Sachsen
In Sachsen wurden elf geeignete Korridore für Radschnellwegverbindungen ermittelt – fünf davon allein im Raum Leipzig. Dank der guten Vorarbeit der Europäischen Metropolregion Mitteldeutschland ist der sächsische Abschnitt des Radschnellwegs Halle-Leipzig am schnellsten aus den Startlöchern gekommen. Auf Initiative des Freistaates und von diesem finanziert laufen zurzeit in sechs weiteren Korridoren die Machbarkeitsstudien zur Linienbestimmung – in den anderen vier Korridoren werden selbige vorbereitet.
Analog zu Straßen und Radwegen verlangen auch Radschnellverbindungen zur Berücksichtigung betroffener Belange umfassenden planerischen Vorlauf. Zur Erstellung des Baurechts können auch hier Planfeststellungsverfahren erforderlich werden. Vor diesem Hintergrund lassen sich temporäre Aussagen zur Realisierung der Vorhaben erst in späteren Planungsphasen treffen.
Radschnellwege sollen dem Alltagsradverkehr eine möglichst direkte, sichere und komfortable Verbindung vom Umland in den urbanen Raum zur Verfügung stellen. Deshalb sind diese möglichst ohne Stopps und in einer großzügigen Breite zu planen und umzusetzen. Der Umstieg auf das Fahrrad bei Wegen von über zehn Kilometern soll damit unterstützt werden.
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